Rn 1

Die Vorschrift dient dem Schutz außerhalb der Ehe geborener Kinder, die bei Geburt keinen sorgeberechtigten Elternteil haben. Damit sie nicht über einen längeren Zeitraum ohne gesetzlichen Vertreter sind, wird das Jugendamt kraft Gesetzes von Geburt an ihr gesetzlicher Vertreter.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge