Rn 23

Der Ergänzungswert wird ermittelt, indem zunächst durch Hinzurechnung (ohne Berücksichtigung von Kosten) des geschätzten Werts des Geschenks (S) zum nach § 2311 maßgebenden Nachlassbestand (N) und unter Berücksichtigung des halben gesetzlichen Erbteils des Ergänzungsberechtigten (1/2Q) ein fiktiver Ergänzungserbteil ermittelt wird (N+S)/2Q. Die Differenz dieser Summe zum ordentlichen Pflichtteil (N/2Q) stellt die Ergänzung (EP) dar. EP ist demnach S * 1/2Q (Staud/Olshausen Rz 83 f). Bsp: E hinterlässt ein (enterbtes) pflichtteilsberechtigtes Kind. Der Nachlass (N) beträgt 10. Weitere 10 hatte E an einen Familienfremden verschenkt (S): N (10) + S (10) = 20. Es ist mit der halben Erbquote zu dividieren, um den fiktiven Nachlass zu errechnen: 1/2 × 20 = 10. Der ordentliche Pflichtteil beträgt 5 (N* 1/2). Daneben erhält K als EP weitere 10 – 5 = 5.

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