Rn 15

Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 8 I lit c DIRL. Im Wesentlichen gelten die bei II Nr 2 dargestellten Grundsätze (Rn 13). Für Beurteilung der berechtigten Erwartungen des Verbrauchers ist wiederum auf die in ErwGr 46 DIRL genannten Kriterien abzustellen.

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