Rn 2

Nach I 1 hat der Unternehmer einen Aufwendungsersatzanspruch gegen seinen Vertriebspartner, wenn dieser die unterbliebene Bereitstellung des digitalen Produkts durch den Unternehmer innerhalb des Verbrauchervertrags verursacht hat und der Verbraucher von seinem daraus folgenden Recht zur Vertragsbeendigung aus § 327c I 1 Gebrauch gemacht hat. Nach ErwGr 78 S 3 DIRL soll eine Haftung im Fall von Open Source Software nicht bestehen (diff MüKo/Metzger Rz 4).

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