Rn 6

Ohne abw Vereinbarung, s für den Versandhandel § 447 Rn 7, trägt der Käufer alle Kosten des Transports an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, also der Transportperson und -verpackung (aA Erman/Grunewald Rz 3), für Ticketverkauf (BGH BeckRS 18, 22692 Rz 17).

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