Rn 1

Die dispositive (RG 97, 282, 285) Norm regelt den Verkauf mehrerer Gegenstände, die nicht alle dem Vorkaufsrecht unterliegen. Sie gilt entspr für § 577 (BGH NJW-RR 16, 910 [BGH 27.04.2016 - VIII ZR 61/15] Rz 63), Vormiet-, Vorpachtrecht (RG 123, 265, 270; MüKo/Westermann Rz 3); nicht bei Vorkauf nach SächsWaldG (VG Dresden v 8.10.09 – 3 K 114/08, juris Rz 32). Zur Übernahme der Wertung des § 467 1 s § 464 Rn 6 aE. Zum Verkauf von einem Paket Aktien durch mehrere Verkäufer vgl MüKo/Westermann Rz 2 mwN.

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