Rn 12

Der Mieter kann im vereinfachten Verfahren keine Härte iSv § 559 IV 1 einwenden (§ 559c I 3). Sind aber die aufgewendeten Kosten doch höher als 10.000 Euro oder nimmt der Vermieter vom vereinfachten Verfahren Abstand, kann der Mieter den Härteeinwand gegenüber der Modernisierungsmieterhöhung nachholen (Artz/Börstinghaus NZM 19, 12, 20; Herlitz jurisPR-MietR 4/19).

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