Rn 4

Die deutsche Vormundschaft (§§ 1773, 1808 BGB) betrifft Minderjährige. Das gilt auch für Art 24. Die in manchen Rechtsordnungen anzutreffende ›Vormundschaft‹ von Eltern oder Elternteilen entspricht funktional der elterlichen Sorge iSd deutschen Rechts u fällt unter das Sorgestatut (Art 21).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge