Gesetzestext
(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit bilden kann (beschränkte persönliche Dienstbarkeit).
(2) Die Vorschriften der §§ 1020 bis 1024, 1026 bis 1029, 1061 finden entsprechende Anwendung.
A. Der Rechtstyp.
Rn 1
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist eines der Nutzungsrechte (BGH NZM 14, 790 [BGH 27.06.2014 - V ZR 51/13]). Von der Grunddienstbarkeit unterscheidet sie die personenbezogene Berechtigung, vom Nießbrauch die Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten. Das Wohnungsrecht, § 1093, ist eine Sonderform der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit mit besonders starkem Nießbrauchsbezug.
B. Inhalt.
Rn 2
Gegenstand einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit kann jede Befugnis sein, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit nach § 1018 bilden kann (BGH NJW-RR 03, 733). Ein Grundstück kann durch eine Nutzungsbefugnis, § 1090 I Alt 1, durch Handlungsverbote oder durch Ausschluss der Rechtsausübung, § 1090 I Alt 2 iVm § 1018 Alt 2, 3, belastet werden (BGHZ 35, 378, 381; München BeckRS 17, 123620). Da Dienstbarkeiten einen unterschiedlichen Inhalt haben können, muss etwa bei einem Benutzungsrecht die nähere inhaltliche Ausgestaltung gekennzeichnet werden (BGHZ 35, 378, 382). Eine Benutzungbeschränkung ist daher idR nicht hinreichend bestimmt (Ddorf NJW-RR 96, 15), kann aber bei einer Eintragung aus dem Jahr 1911 aus Vertrauensschutzerwägungen ausreichen (München Rpfleger 18, 72 [OLG München 07.09.2017 - 34 Wx 69/17]). Der maßgebende Inhalt der jeweiligen Befugnis oder Beschränkung ist durch den Eintragungsvermerk zu bestimmen, ggf unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung (München BeckRS 17, 123620). Einzelfälle: In Betracht kommt etwa eine Mieterdienstbarkeit, um einen gewerblichen Mieter vor einer Insolvenz des Vermieters und dem Sonderkündigungsrecht aus § 111 InsO zu schützen (Skauradszun NZI 19, 965). Zulässig sind etwa ein Getränkevertriebsverbot und -bezugsgebot (Ddorf BeckRS 15, 06787) bzw Leitungsrecht (Bartsch/Ahnis IR 14, 122). Zur Absicherung eines Wärmecontracting-Vertrags kann dem Energieunternehmen gestattet werden, auf dem Grundstück eine Heizungsanlage zu betreiben und dem Grundstückseigentümer verboten werden, zu demselben Zweck Anlagen zur Erzeugung von Wärme zu Raumheizung und Warmwasserbereitung zu betreiben oder durch Dritte errichten und betreiben zu lassen oder diese Nutzenergien von Dritten zu beziehen (KG NJW-RR 20, 660 [KG Berlin 25.02.2020 - 1 W 296/19]). Ein Unterhaltungs- und Wartungsrecht an einem Fahrradunterstand umfasst die Benutzung zum Unterstellen von Fahrrädern. Es darf dann nicht einer von zwei Zugängen versperrt werden (Schlesw BeckRS 18, 24758). Zur Unzulässigkeit von Leistungspflichten BayObLG NJW-RR 05, 1178 [BayObLG 25.02.2005 - 2 Z BR 224/04]. Windkraftanlagen Hamm DNotZ 08, 612 [OLG Hamm 12.02.2008 - 15 W 360/07]. An die Stelle von § 1019 tritt § 1091. Zum Inhalt des Wohnungsrechts § 1093 Rn 4. Es kann als dingliche Sicherheit für ein miet- oder pachtvertragliches Nutzungsrecht bzw zur Sicherung eines Belegungsrechts auch zugunsten einer juristischen Person (BGH NJW 19, 2016 Tz 7) vereinbart werden. Bestellen die Parteien eines Mietvertrags eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, können ein schuldrechtliches und ein dingliches Nutzungsrecht gleichen oder ähnlichen Inhalts nebeneinander entstehen. Solche Mieterdienstbarkeiten existieren primär im gewerblichen Bereich (vgl München NJW-RR 23, 142, dort zum Geschäftswert; Krüger NZM 12, 377). Dies stellt aber einen Ausnahmefall dar und bedarf einer zweifelsfreien, idR ausdrücklichen Abrede (BGH NJW-RR 14, 1423; BeckRS 18, 5864). Während eine sachenrechtliche Berechtigung unbefristet sein kann, ist eine zeitlich unbefristete schuldrechtliche Verpflichtung zu der Vermietung der Wohnungen an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen gem § 134 nichtig (BGH NJW 19, 2016 [BGH 08.02.2019 - V ZR 176/17] Tz 9). Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, nach der ein auf einem Grundstück errichtetes Wohngebäude nur zu Wohnzwecken für einen bestimmten Personenkreis benutzt werden darf, ist unwirksam (München Rpfleger 19, 704 [OLG München 15.07.2019 - 34 Wx 264/17]). Gleiches gilt, wenn der Vertrieb von Getränken auf dem belasteten Grundstück untersagt ist, soweit sie von der Berechtigten hergestellte oder vertriebene Getränke iErg von dem Verbot ausnimmt (München RNotZ 21, 195). Es können Gegenleistungs- oder Kündigungsvereinbarungen getroffen werden. Wann auf das dingliche Nutzungsrecht zurückgegriffen werden kann, ergibt sich aus der Sicherungsabrede (BGH NJW-RR 14, 1423 [BGH 27.06.2014 - V ZR 51/13]). Wichtig ist das dingl Nutzungsrecht, wenn der Schuldvertrag infolge einer Zwangsversteigerung oder Insolvenz beendet wird.
C. Berechtigter.
Rn 3
Es muss eine bestimmte natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft se...