Rn 34
Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden.
Rn 35
Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 10.02.2010 - VIII ZR 53/09] Tz 11), des Steuerberaters (Brandbg DStR 18, 1319 [OLG Brandenburg 13.03.2018 - 6 U 75/15]), ebenso bei Vergütungsforderungen für Pflegeleistungen (Hamm NJW 07, 849 [OLG Hamm 17.11.2006 - 19 U 81/06]); aber §§ 49b IV BRAO, 64 II StBerG (BGH NJW 14, 3568 [BGH 25.09.2014 - IX ZR 25/14] Tz 16), 55a III WPO, nicht die Abtretung des Anspruchs auf Betreuervergütung eines zum Betreuer bestellten Rechtsanwalts (BGH Rpfleger 13, 680 [BGH 19.06.2013 - XII ZB 357/11]). Die Forderung bleibt pfändbar (BGH NJW 99, 1545 [BGH 25.03.1999 - IX ZR 223/97]). Die Abtretung von Kundenforderungen eines Mobilfunkanbieters soll gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen (München NJW-RR 98, 760 [LG Leipzig 21.03.1997 - 12 T 476/97]). Einer Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis und das BDSG (BGHZ 171, 180 Tz 20 ff; BGHZ 183, 60 Tz 14 Sparkasse) noch grds das informationelle Selbstbestimmungsrecht entgegen (BVerfG NJW 07, 3708), auch nicht bei ausländischem Kreditinstitut (Schlesw ZIP 07, 2309) bzw § 32 I 1 bei Abtretung an eine Nichtbank (BGH NJW 11, 3024 Tz 17). AktG: Verstoß gegen § 113 AktG begründet Nichtigkeit (BGH WM 07, 1027). Eine Stimmrechtsabtretung oder eine entspr Stimmrechtsvollmacht ist gem § 134 AktG und § 134 unwirksam (BGH NJW 87, 780 [BGH 17.11.1986 - II ZR 96/86]). AMG: Ein Verkauf von Arzneimitteln unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Rezeptpflicht führt nicht zur Nichtigkeit des Kaufvertrags (BGH NJW 68, 2286f [BGH 23.04.1968 - VI ZR 217/65]). Ein Vertrag über die Lieferung im Inland nicht zugelassener Arzneimittel ist nichtig (Karlsr NJW-RR 02, 1207 [LG Aachen 23.11.2001 - 5 S 156/01]). ApG: Eine stille Beteiligung an einer Apotheke ist nichtig, wenn der stille Gesellschafter Einfluss auf die Betriebsführung erhält (BGHZ 75, 215; BGH NJW 72, 338f).
Rn 36
Eine ohne die erforderliche Erlaubnis ausgeübte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung führt nach Art 1 § 9 Nr 1 AÜG zur Unwirksamkeit der Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer (BGHZ 75, 300 f; BGH DB 02, 2217). Da die Verbotsnorm die Rechtsfolgenanordnung enthält, handelt es sich um keinen Fall des § 134. Eine nach Art 1 § 1b AÜG verbotene Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe führt gem § 134 zur Nichtigkeit der Vereinbarung (BGH NJW 00, 1558 [BGH 17.02.2000 - III ZR 78/99]).
Rn 37
Arbeitsrecht: Ein Arbeitsvertrag mit einem Arzt ohne die erforderliche Approbation ist nichtig (BAG NZA 05, 1409 [BAG 03.11.2004 - 5 AZR 592/03]). Ein Vertrag mit einem ausländischen ArbN ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis gem § 284 SGB III ist bei einem beidseitigen vorsätzlichen Verstoß nichtig (BAG NJW 69, 2112 [BAG 30.05.1969 - 5 AZR 256/68]). Nach Ablauf der Erlaubnis oder wenn eine Erlaubnis beantragt werden soll, ist der Arbeitsvertrag wirksam, denn es besteht nur ein Beschäftigungsverbot (BAG NZA 91, 342 [BAG 07.02.1990 - 2 AZR 359/89]). Ein Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitvorschriften aus dem ArbZG, JArbSchG, MuSchG etc führt zur Nichtigkeit der Arbeitszeitvereinbarung (BAG NJW 86, 1487) unter Aufrechterhaltung des sonstigen Arbeitsvertrags (ErfK/Preis § 611a BGB Rz 342), anders bei sehr erheblicher Überschreitung, dann Gesamtnichtigkeit (BAGE 8, 49f [BAG 19.06.1959 - 1 AZR 565/57]). Dabei wird grds jeder Erfüllungsanspruch ex nunc ausgeschlossen, doch darf der Lohn für eine unzulässig geleistete Mehrarbeit nicht vorenthalten werden (BAG NJW 86, 1487 [BGH 12.12.1985 - IX ZR 15/85]).
Rn 38
Ein gegen das Beschäftigungsverbot für Schwangere verstoßender Arbeitsvertrag ist nicht wegen eines Gesetzesverstoßes nichtig (EuGH NJW 94, 2077 f; offengelassen von BGH NJW 89, 930). Vereinbarungen und Maßnahmen, die gegen das Benachteiligungsverbot aus § 7 I AGG verstoßen, sind nichtig (BAG NJW 16, 268 [BAG 23.07.2015 - 6 AZR 457/14] Altersdiskriminierung im Kleinbetrieb; MüKo/Thüsing § 7 AGG Rz 10). Der mit einem Dritten entgegen § 8 BUrlG geschlossene Arbeitsvertrag über Urlaubsarbeit ist wirksam (BAG NZA 88, 608). Ein Verzicht auf den Mindesturlaub oder die Urlaubsabgeltung entgegen § 13 BUrlG ist nichtig (BAG NZA 90, 935 [BAG 31.05.1990 - 8 AZR 132/89]), ebenso eine gegen § 5 II BBiG verstoßende Vereinbarung über die Übernahme von Ausbildungskosten (BAG DB 85, 51). Während des Arbeitsverhältnisses ist ein Verzicht auf Entgeltfortzahlung entgegen § 12 EFZG nichtig (vgl BAG NJW 81, 1062 [BAG 20.08.1980 - 5 AZR 218/78]), ebenso eine Ausschlussklausel, die gg § 202 I verstößt (BAG NZA 21, 1975). Die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist für den ArbG entgegen ...