Rn 18
Rechtsstreit ist jedes gerichtliche Verfahren (BSG NJW 70, 352: sozialgerichtliches Verfahren; LAG Berlin MDR 82, 436: arbeitsrechtliche Streitigkeit; OVG Lüneburg FamRZ 73, 145: verwaltungsrechtliche Streitigkeit) in jeder Verfahrensart, sowohl auf Aktiv- wie auf Passivseite. Das Verfahren muss eine persönliche Angelegenheit betreffen, damit eine genügend enge Verbindung zur Person des betreffenden Ehegatten oder des vorschussberechtigten Kindes besteht (BGH FamRZ 10, 189). Ausgehend vom Zweck des IV, die Familiensolidarität vor die staatliche Fürsorge zu stellen, wird der Begriff der persönlichen Angelegenheit weit ausgelegt (eingehend BGH FamRZ 10, 189). Auch vermögensrechtliche Ansprüche können hierunter fallen, selbst wenn sie sich gegen einen Dritten richten, jedoch ihre Wurzel in den aus der Ehe erwachsenen persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen haben (BGH FamRZ 20, 114; 03, 1651).
Übersicht zu Verfahren in persönlichen Angelegenheiten:
- Familiensachen (§ 111 FamFG, vgl BGH FamRZ 05, 883; Karlsr FamRZ 05, 1744). Hierzu zählen auch Verfahren, in denen ein Ehegatte Unterhaltsansprüche eines aus einer früheren Ehe stammenden Kindes abwehren will (Karlsr FamRZ 05, 1744). Vorschussanspruch gg einen neuen Ehegatten für Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruchs ggü dem früheren Ehegatten (BGH FamRZ 10, 189): der Anspruch richtet sich gg den ›anderen Ehegatten‹, dh den jeweiligen Ehegatten zum Zeitpunkt der Geltendmachung oder Abwehr des Anspruchs
- Ansprüche auf Auseinandersetzung des Vermögens zwischen Eheleuten, einschl des sie vorbereitenden Auskunftsverfahrens (BGH FamRZ 60, 130)
- Ansprüche auf Nutzungsentgelt für eine von einem Ehegatten bewohnte Immobilie, die dem anderen Ehegatten gehört (aA Frankf FamRZ 01, 1148)
- Ererbte Schmerzensgeldansprüche nach einem Elternteil (KG FuR 18, 590)
- Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung, wenn die Insolvenz nicht vorwiegend auf vorehelichen Schulden beruht (BGH FamRZ 03, 1651)
- Vormundschafts-, Pflegschafts-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Statusverfahren (Karlsr FamRZ 96, 872; Hambg FamRZ 96, 224)
- Ansprüche auf Ersatz eines Körperschadens einschl Schmerzensgeld (Schlesw NJW-RR 09, 727; München FamRZ 07, 911: Arzthaftungsprozess)
- Ansprüche auf Ausbildungsförderung
- Prozesse um Renten aus der Sozialversicherung (BSG NJW 60, 502)
- Kündigungsschutzprozesse (LAG Berlin MDR 82, 436)
- Die Verteidigung in Strafverfahren (BGH FamRZ 20, 114). Dies gilt nicht nur für die Abwehr strafrechtlicher Folgen, sondern grds auch, wenn zivilrechtliche Folgen eines angeblich strafbaren Verhaltens abgewehrt werden sollen.
- Neben- oder Privatklage im Strafprozess (BGH NStZ 93, 351 [BGH 13.01.1993 - 5 StR 669/92])
- Ansprüche auf Sozialhilfe (OVG Münster JurBüro 92, 185)
- Anfechtung von Ausweisungs- und Abschiebungsverfügungen der Ausländerbehörden
- Die Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung oder Rechtsverfolgung sind in entspr Anwendung des § 1360a IV zu erstatten, wenn die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen (München FamRZ 90, 312).
Rn 19
Keine persönlichen Angelegenheiten sind:
- Die Geltendmachung eines gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsguthabens ggü Dritten (BGHZ 41, 104)
- Ein Anspruch aus Mithaftung zusammen mit dem früheren Ehegatten ggü Dritten (Ddorf FamRZ 84, 388)
- Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz ggü dem früheren Ehegatten (Nürnbg FamRZ 86, 697)
- Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich (Köln FamRZ 79, 178)
- Der Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings gegen die Stiefmutter (Köln NJW-RR 89, 967 [OLG Köln 26.04.1989 - 2 W 60/89]).