Rn 38

Gebraucht der Berechtigte die seinem SNR unterliegenden Teile, Räume und Flächen in einer Art und Weise, die ihm nach einer Vereinbarung, einem Beschl oder nach Sinn und Zweck nicht erlaubt ist, zB dauerhaftes Abstellen eines Containers auf einem Parkplatz oder Abstellen eines PKW in einem ›Garten‹ oder auf einer ›Terrasse‹ oder, unter Verstoß gegen § 14 I Nr 1, etwa tägliches Grillen, kann die GdW oder nach § 14 II Nr 1 ein WEigtümer Unterlassung verlangen (BGH NZM 10, 365 [BGH 04.03.2010 - V ZB 130/09] Rz 14).

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