Rn 10

Insb in kleineren Gemeinschaften kann es sinnvoll sein, die Abstimmung in einem Subtraktionsverfahren vorzunehmen. Dabei wird nicht nach den ›Ja‹-Stimmen, sondern nach den ›Nein‹-Stimmen gefragt. So kann jeder WEigtümer, wenn er sieht, dass die Zahl der ›Nein‹-Stimmen ein Drittel übersteigt, das Quorum der ›Ja‹-Stimmen also nicht erreicht werden kann, auch noch mit ›Nein‹ stimmen, um zu vermeiden, dass er sich nach § 21 II 1 oder III 1 an der Finanzierung beteiligen muss. Daneben ist es auch möglich, den Beschl nach § 20 I unter die Bedingung einer entspr Kostentragung zu stellen (BTDrs 19/22634, 45).

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