Achtung

Räumungsklage gegen beide Ehepartner richten

Zur Räumung einer Ehewohnung ist grundsätzlich ein Titel gegen beide Eheleute erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte Partei des Mietvertrags ist.[1]

In diesem Fall wird angenommen, dass der Ehegatte aufgrund der auf Lebenszeit angelegten Ehe Mitbesitzer der Wohnung ist; der Mitbesitz kann einem Wohnungsnutzer nur aufgrund eines Räumungstitels genommen werden.

Sind beide Ehegatten Mieter, ist aber einer der Eheleute zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses bereits aus der Wohnung ausgezogen, können dennoch beide auf Räumung und Herausgabe in Anspruch genommen werden.

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