Begriff

Der Wunsch zur Errichtung einer Rampe zu einem Hauseingang kann unterschiedliche Gründe haben. Ist ein Wohnungseigentümer auf einen Rollstuhl angewiesen, so kann er ohne fremde Hilfe in ein Haus nur mittels einer geeigneten Rampe gelangen. Die Einrichtung einer Rampe wird auch von älteren Hausbewohnern gefordert, die zwar noch nicht auf die Inanspruchnahme eines Rollstuhls angewiesen sind, jedoch einen Rollator benötigen, um sich außerhalb ihrer Wohnung sicher bewegen zu können. Der Errichtung einer Rampe kann schließlich auch das Bedürfnis junger Eltern zugrunde liegen, die ihren Kinderwagen mit Kind ohne eine solche Rampe umständlich über mehrere Stufen heben müssen, was einer Person allein oft nicht möglich ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 20 WEG, 21 WEG,, , § 3 Abs. 3 Satz 2 GG, § 14 Abs. 1 GG.

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