Das Gesamtverzeichnis enthält zu den einzutragenden Personen oder Berufsausübungsgesellschaften[1]
1. |
die in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern enthaltenen Angaben, |
2. |
die Angabe der Kammer, der sie angehören oder die sonst für sie zuständig ist, |
3. |
die von der Bundesrechtsanwaltskammer zusätzlich eingetragenen Angaben und |
4. |
die Sprachkenntnisse und die Tätigkeitsschwerpunkte, die die eingetragenen Personen selbst eingetragen haben. |
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