Kurzbeschreibung
Ist der Mandant rechtsschutzversichert, schickt der Rechtsanwalt seine Kostenrechnung nach Einholung einer Kostendeckungszusage direkt an die Rechtsschutzversicherung. Im Muster wird eine Beratungsleistung (§ 34 RVG) abgerechnet.
Voraussetzungen
Ist der Mandant rechtsschutzversichert, wird dies organisatorisch so gehandhabt, dass der Rechtsanwalt seine Kostenrechnung – nach Einholung einer Kostendeckungszusage – unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung sendet. Zwar stellt die Anfrage des Rechtsanwalts mit der Bitte um Kostenschutz bei der Rechtsschutzversicherung gebührenrechtlich eine gesonderte Angelegenheit dar, die theoretisch gebührenrechtlich vom Mandanten zu bezahlen ist. In der Regel bietet der Rechtsanwalt dies jedoch als Serviceleistung an. Es ist aber auch der Umweg der Bezahlung der Rechnung über den Mandanten als eigentlichen Kostenschuldner denkbar, in dem zunächst an den Mandanten Rechnung gelegt wird und dieser dann die Rechnung seiner Versicherung zum Zwecke der Begleichung an den Mandanten oder Rechtsanwalt vorlegt. Ist der Mandant wegen der konkreten Rechtsanwaltsgebühren zum Vorsteuerabzug berechtigt (z.B. der Mandant ist selbständig tätig und das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen), leistet die Versicherung nur den Netto-Betrag der Gebühren. Der Mehrwertsteueranteil ist vom Mandanten zu bezahlen, aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung entsteht ihm jedoch daraus kein finanzieller Nachteil. Hat der Mandant mit dem Rechtsschutzversicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird dieser Anteil von der Rechnung des Rechtsanwalts abgezogen. Der Mandant hat dann durch gesonderte Rechnung die Selbstbeteiligung an den Rechtsanwalt zu zahlen.
In einer Beratungsangelegenheit ist der Versicherung der Sachverhalt (Rechtsschutzfall) mitzuteilen und worin die anwaltliche Tätigkeit bestand. Ist der Mandant Verbraucher, ist nach § 34 RVG die Gebühr einer Erstberatung auf 190,00 EUR netto zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer beschränkt, bei mehreren Beratungsterminen in der gleichen Sache auf 250,00 EUR netto zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.
Rechnung an Rechtsschutzversicherung
…
Rechtsschutz-Versicherung AG
…
Ihr Versicherungsnehmer/Ihre Versicherungsnehmerin: …
Versicherungsscheinnummer: …
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Versicherungsnehmer/Ihre Versicherungsnehmerin hat uns am … in einer … Angelegenheit aufgesucht.
…
(Darstellung des Sachverhalts: Welche Probleme waren Gegenstand der Beratung? Ggf. können auch Unterlagen beigefügt werden.)
Wir haben Ihren Versicherungsnehmer/Ihre Versicherungsnehmerin diesbezüglich beraten und senden Ihnen anliegend das im Ergebnis des Gesprächs erstellte Beratungsschreiben. Das Gespräch dauerte ca. eine Stunde.
Kostenrechnung:
Steuernummer …
Rechnungsnummer …
Tätigkeit vom …
Erstberatung (§ 34 RVG) |
190,00 EUR |
Entgelt Post und Telekommunikation (VV Nr. 7002 RVG) |
20,00 EUR |
gesamt netto |
210,00 EUR |
19 % Mehrwertsteuer (VV Nr. 7008 RVG) |
39,90 EUR |
gesamt |
249,90 EUR |
Wir bitten Sie um Gewährung von Kostenschutz in dieser Sache und um Überweisung des Rechnungsbetrags auf unser unten genanntes Konto.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin