1Die Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 205) außer Kraft.

3Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung.

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