Die Reisekostenvergütung umfasst

 

1.

Fahrkostenerstattung (§ 5),

 

2.

Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (§ 6),

 

3.

Tagegeld (§ 9),

 

4.

Erstattung der Übernachtungskosten (§ 10),

 

5.

Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort (§ 11),

 

6.

Erstattung der Nebenkosten (§ 12),

 

7.

Erstattung der Auslagen bei Dienstgängen (§ 13),

 

8.

Aufwandsvergütung (§ 17),

 

9.

Pauschvergütung (§ 18),

 

10.

Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen (§ 19).

[1] Anzuwenden ab 01.01.2003.

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