Ein Rentensplitting nach dem Tod eines Ehegatten könnte sich lohnen, wenn der überlebende Ehegatte/Lebenspartner

  • ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht und durch das Rentensplitting einen Anspruch auf Erziehungsrente erlangen würde; hier ist zu beachten, dass erzieltes Einkommen ggf. auf die Erziehungsrente anzurechnen ist,
  • dauerhaft hohe Einkünfte bezieht und diese ggf. zum vollständigen Ruhen einer Witwen-/Witwerrente führen würden,
  • durch ein Splitting zu seinen Lasten wegen der Wartzeitmonate, die dann dem Versicherungskonto des Verstorbenen zugute kommen, ein Anspruch auf Waisenrente herbeigeführt wird,
  • beabsichtigt wieder zu heiraten und dadurch ohnehin der Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente entfallen würde; hier ist zu beachten, dass durch das Splitting der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung der Witwen-/Witwerrente infolge der Wiederheirat entfällt.
 
Wichtig

Nicht lohnendes Rentensplitting

Ein Rentensplitting mit der Folge eines lebenslangen Verzichts auf eine Witwen-/Witwerrente dürfte sich nicht lohnen, wenn der überlebende Ehegatte/Lebenspartner nach dem Tod des anderen Ehegatten/Lebenspartners in absehbarer Zeit keine eigene Rente bezieht, die sich durch ein Splitting erhöhen könnte, und auch keinen Anspruch auf Erziehungsrente wegen fehlender Kindererziehung hätte.

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