Werden Witwenrenten abgeschafft?

Die «Wirtschaftsweise» Monika Schnitzer hatte die Überlegung ins Spiel gebracht, Renten für Witwen und Wittwer abzuschaffen und stattdessen eine Aufteilung der Rente bei Ehepartnern vorgeschlagen. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag jedoch ab.

Die Bundesregierung hat Überlegungen für eine Abschaffung der Rente für Witwen und Witwer eine Absage erteilt. Es gebe keine derartigen Pläne, sagte die stellvertretende Sprecherin Christiane Hoffmann am Montag in Berlin. Die Regierung lehne das ab, der Koalitionsvertrag sehe es nicht vor. «Die Hinterbliebenenrente ist sicher», erklärte Hoffmann. Die «Wirtschaftsweise» Monika Schnitzer hatte eine entsprechende Überlegung ins Spiel gebracht und stattdessen eine Aufteilung der Rente bei Ehepartnern vorgeschlagen.

Vertrauensschutz für Rentnerinnen und Rentner

Die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erläuterte am Montag (10.7.2023) im Deutschlandfunk: «Ich will niemandem ans Geld, der jetzt schon eine Rente bezieht oder bald eine erwartet.» Ihre Idee sei, bei einem Ehepaar alle eingezahlten Rentenbeiträge und Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Ehepartner zu verteilen - «Rentensplitting» nennt sie es. Typischerweise ginge es, je nach Reform, eher um neugeschlossene Ehen. Es gäbe dabei immer Vertrauensschutz. Wie viele Witwer und Witwen betroffen sein könnten, könne sie nicht sagen.

Freibetrag bei Witwen-/Witwerrenten

Unionspolitiker hatten den Vorstoß kritisiert, den Schnitzer als persönliche Position bezeichnet hatte. Die Witwen-/Witwerrente beträgt aktuell zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Zeitlich ist sie nicht befristet. Hat der oder die Hinterbliebene ein eigenes Einkommen, wird es auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet, falls es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag hängt vom aktuellen Rentenwert ab.

Abschaffung soll Anreiz für Erwerbstätigkeit schaffen

Schnitzer will mit ihrem Vorschlag mehr Anreize schaffen, wieder erwerbstätig zu werden: «Dann gehört mir diese Hälfte dieser Rentenansprüche, und ich kann dazu noch mehr dazuverdienen, mal eigene Ansprüche noch dazu erwerben und davon wird mir dann nichts abgezogen.»

dpa