Rz. 49
Folgende Unterlagen werden zur Durchführung einer Kapitalerhöhung benötigt:
▪ | Beschluss der Generalversammlung; |
▪ | aktualisierter Gründungsakt der Gesellschaft; |
▪ | Nachweis über die tatsächliche Leistung der Einlage; |
▪ | wird das Kapital durch die Auflösung von Rücklagen (außer den gesetzlichen Rücklagen), des Gewinns der Gesellschaft oder eines Agios erhöht: eine Kopie des Jahresabschlusses der Gesellschaft; |
▪ | im Fall einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage: zusätzlich das Bewertungsgutachten eines autorisierten Sachverständigen (Art. 215 Abs. 1 GesG). |
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