Rz. 49

Folgende Unterlagen werden zur Durchführung einer Kapitalerhöhung benötigt:

Beschluss der Generalversammlung;
aktualisierter Gründungsakt der Gesellschaft;
Nachweis über die tatsächliche Leistung der Einlage;
wird das Kapital durch die Auflösung von Rücklagen (außer den gesetzlichen Rücklagen), des Gewinns der Gesellschaft oder eines Agios erhöht: eine Kopie des Jahresabschlusses der Gesellschaft;
im Fall einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage: zusätzlich das Bewertungsgutachten eines autorisierten Sachverständigen (Art. 215 Abs. 1 GesG).

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