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Art. 1047 CCN regelt die üblichen Formen der Nottestamente, wie das Militärtestament, die Testamentserrichtung in wegen Seuchengefahr oder aus anderen Gründen von der Außenwelt abgeschnittenen Orten, im Krankenhaus sowie die Testamentserrichtung auf Seeschiffen. Die Abfassung dieser Testamente erfordert regelmäßig die Anwesenheit von zwei Zeugen. Das Testament wird innerhalb von zwei Wochen hinfällig, sobald der Testator wieder in ordentlicher Form hätte testieren können.

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