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Das materielle Erbrecht ist in Rumänien durch den Codul Civil Nou vom 17.7.2009 (CCN) vollständig neu kodifiziert worden. Die neuen Regelungen gelten für alle ab dem 1.10.2011 eingetretenen Erbfälle. Der CCN hat die vormals verstreuten Regelungen zusammengeführt, so dass jetzt z.B. das Ehegattenerbrecht nicht mehr durch Sondergesetz geregelt ist. Es ist deutlich erkennbar, dass der CCN die Verbundenheit mit dem französischen Recht beibehalten und fortgeführt hat. So wurden vor allem auch einige der Reformen des französischen Rechts von 2006 übernommen.

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