Rz. 55

Bei der Gründung einer juristischen Person sind dem Antrag zur Handelsregisteranmeldung u.a. folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:

ein von dem Gründer (Gesellschafter) der Gesellschaft unterschriebener Antrag auf Registrierung (auf dem Formblatt der Regierung der RF); die Unterschrift des Antragstellers ist notariell zu beglaubigen, es sei denn, dass die Gründer den Antrag auf die Registrierung der Gesellschaft bei der Steuerinspektion persönlich stellen;
Protokoll Nr. 1 (über die Gründung der Gesellschaft bei zwei oder mehr Gesellschaftern) oder ein Gesellschafterbeschluss (über die Gründung der Gesellschaft bei einem Gesellschafter);
die von den Gesellschaftern bestätigte Satzung der Gesellschaft;
Nachweis über die Entrichtung der Registrierungsgebühren von 4.000 RUR (ca. 50 EUR);
Vollmacht auf die zur Registrierung befugte Person;
Nachweis über die juristische Adresse (Sitz der Gesellschaft in RF);
andere Unterlagen, soweit sie für die Registrierung erforderlich sind und von der Registrierungsbehörde verlangt werden (z.B. Handelsregisterauszüge der juristischen Personen-Gründer der GmbH).
 

Rz. 56

Bei der Gründung einer juristischen Person oder bei Sitzverlegung wird seitens der Registrierungsbehörde insbesondere der Sitz der Gesellschaft kontrolliert, vor allem wenn in den Registrierungsunterlagen eine sog. "Massenadresse" als Sitz der Gesellschaft angegeben ist. Unglaubwürdiger Nachweis über den Sitz der Gesellschaft ist einer der häufigsten Gründe für Ablehnung der Registrierung. Dabei erfolgt die Prüfung des Sitzes der Gesellschaft nicht nur anhand der Unterlagen, sondern auch durch einen persönlichen Besuch am Sitz der Gesellschaft.

 

Rz. 57

Bei der Reorganisation der juristischen Person sind dem Antrag zur Handelsregisteranmeldung u.a. folgende Unterlagen und Nachweise, je nach Sachverhalt, vorzulegen:

Satzung;
Reorganisationsbeschluss;
Fusionsvertrag;
Verschmelzungsvertrag oder Übergabebilanz;
Nachweis über das Entrichten einer Registrierungsgebühr.
 

Rz. 58

Bei der Liquidation der juristischen Person sind dem Antrag zur Handelsregisteranmeldung u.a. folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:

Liquidationsbilanz;
Nachweis über die Benachrichtigung des Rentenversicherungsfonds;
Nachweis über das Entrichten einer Registrierungsgebühr.
 

Rz. 59

Bei der staatlichen Registrierung von Satzungsänderungen sind dem Antrag zur Handelsregisteranmeldung u.a. folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:

Beschluss über die Vornahme von Änderungen in der Satzung;
Auflistung der Änderungen in der Satzung bzw. neue Fassung der Satzung;
Nachweis über das Entrichten einer Registrierungsgebühr.

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