Leitsatz (amtlich)

Die Voraussetzungen des § 35 BRAGO liegen bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt.

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Beschluss vom 21.01.2005; Aktenzeichen 15 O 442/03)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Beschwerdewert: bis 300 EUR.

 

Gründe

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Das LG hat die Einbeziehung der von der Beklagten zur Erstattung angemeldeten Gebühr nach § 35 BRAGO in den Kostenausgleich im Ergebnis zu Recht verneint. Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH v. 30.3.2004 - VI ZB 81/03, BGHReport 2004, 1131 = BGHReport 2004, 524 = MDR 2004, 965) und des Senats (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 5.11.2004 - 2 W 206/04-32) liegen die Voraussetzungen des § 35 BRAGO bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO - wie hier - nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. auch OLG Frankfurt JurBüro 2005, 86; OLGReport Zweibrücken 2004, 670; OLGReport Celle 2004, 257; OLG München JurBüro 2003, 248; OLG Schleswig JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz JurBüro 2003, 467). Daher hat der im Übrigen nicht angegriffene und nicht zu beanstandende Kostenfestsetzungsbeschluss Bestand.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erfordern (§ 574 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 ZPO).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1391750

OLGR-West 2005, 685

www.judicialis.de 2005

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