Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem Bergbausanierungsbetrieb zur knappschaftlichen Rentenversicherung

 

Orientierungssatz

1. Bei einem Sanierungsbetrieb handelt es sich nicht um einen knappschaftlichen Betrieb iS des § 137 SGB 6 aF.

2. Verrichtet ein Arbeitnehmer in einem solchen Sanierungsbetrieb keine knappschaftlichen Arbeiten, sind die entsprechend zurückgelegten Versicherungszeiten nicht der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen.

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 25. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beschäftigungszeiten des Klägers vom 1.4.2001 bis 31.12.2004, in denen er erst als Steiger, dann als Fachingenieur und zuletzt als Fahrsteiger bei der Bergbausanierung und Landschaftsgestaltung S... GmbH (BUL S... GmbH) beschäftigt war, der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen ist.

Der ... 1956 geborene Kläger war seit April 1999 bei der BUL S... GmbH in dem stillgelegten Tagebau B... beschäftigt, zuvor bei der ... Verwaltungs-GmbH (... V GmbH). Im streitgegenständlichen Zeitraum war er jeweils mit befristetem Arbeitsvertrag in mit Lohnkostenzuschuss geförderten Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bzw. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beschäftigt, vom 1.1.2001 bis 31.12.2001 als “Steiger großer Bereich„, vom 1.1.2002 bis 31.12.2002, vom 1.1.2003 bis 31.12.2003 und vom 1.1.2004 bis 30.4.2004 als “Fachingenieur„ und vom 1.5.2004 bis 31.12.2004 als “Fahrsteiger„. Als Steiger war der Kläger in die Vergütungsgruppe 10 des Vergütungstarifvertrages für die Arbeitnehmer in den Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Sanierungsgesellschaften Braunkohle/Chemie e.V. eingruppiert, als Fachingenieur in die Vergütungsgruppe 11 und als Fahrsteiger in die Vergütungsgruppe 12. Im Januar 2001 und 2002 wurde er zur verantwortlichen Person nach §§ 58 ff Bundesberggesetz (BBergG) im Bauleiterbereich Stützanschüttung, Mobiler Erdbau, Tagebaufeld B... bestellt. Zu den Aufgaben und Befugnissen der verantwortlichen Person gehörten:

- die verantwortliche Gestaltung und Organisation des seiner Leitung unterstellten Betriebsführerbereiches

- die Mitwirkung bei Auswahl und Einsatz geeigneter Führungskräfte

- die Überwachung der Einhaltung der Betriebspläne

- die Bekanntmachung und Aushändigung der Bergverordnungen, Betriebsanweisungen, Dienstanweisungen und Verwaltungsakte und deren Überwachung und Einhaltung

- die Organisation und Überwachung der Unterweisungen und die regelmäßigen Belehrungen der Belegschafter des Aufgabenbereiches über die sicherheitsrechtlichen Bestimmungen und, soweit erforderlich, Prüfung und Ausstellung von Bescheinigungen über die Teilnahme

- die Überwachung der in dem Aufgabenbereich tätigen Unternehmerfirmen

- die Mitwirkung bei der Aufstellung von Betriebsplänen, Dienst- und Arbeitsanweisungen sowie bei der Vorbereitung von Erlaubnis- und Ausnahmeanträgen

- die Untersuchung von Unfällen und die Erstellung von Unfallanzeigen

- die Unterrichtung der Vorgesetzten über

Betriebsereignisse, die den Tod oder die schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeigeführt haben oder herbeiführen können,

Betriebsereignisse, deren Kenntnis für die Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben oder Gesundheit der Beschäftigten oder den Betrieb von besonderer Bedeutung ist.

Die BUL S... GmbH wurde am 10.11.1994 gegründet und am 15.12.1994 in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen (...). Gegenstand des Unternehmens war zunächst die Planung und Durchführung von Maßnahmen der Landschaftsgestaltung, insbesondere im Zusammenhang mit der Schaffung einer Bergbaufolgelandschaft, Tätigkeiten aller Art auf dem Gebiet der Umwelt, insbesondere der Schaffung von Deponien und Industriebrachen und sonstigen Altlastenflächen, sowie das Erbringen von Dienstleistungen. Zum 15.3.2000 wurde der Gegenstand erweitert auf die Sanierung, Beräumung und Umsetzung von Deponien, und Industriebrachen und sonstigen Altlastenflächen, den Abriss und die Entkernung ober- und unterirdischer Bauwerke, den schweren Erdbau, Bodenverdichtungen nach allen Techniken, Spezialbohrungen, Sprengarbeiten, Anlage, Pflege und Bewirtschaftung forstwirtschaftlicher Flächen, mechanische Wartung und Instandhaltung sowie Lieferung von Geräten und Anlagen, Instandhaltung und Lieferung elektrischer Anlagen und Einrichtungen, die Anlage und den Betrieb von Einrichtungen zur Hebung und Reinigung von Wasser. Entstanden war die BUL S... GmbH durch Aufspaltung der 1992 gegründeten und 1993 in das Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus eingetragen (...) Gesellschaft für bergbauliche Rekultivierung, Umwelttechnik und Landschaftsgestaltung mbH (BUL GmbH) in die BUL S... GmbH und die BUL B... GmbH, später E... O... GmbH. Im September 1990 war der Treuhan...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge