Die Verwaltung sieht für die Höhe der maßgebenden Verpflegungspauschbeträge bei Auslandsreisen mit Schiffen besondere Regelungen vor:[1]

  • Für Tage ohne Ein- bzw. Ausschiffung sind die für Luxemburg geltenden Tagegelder anzusetzen, sofern das Schiff einer ausländischen Reederei gehört.
  • Bei Schiffen unter deutscher Flagge (Schiffe der Bundes- und der Handelsmarine) sind für Tage auf See Inlandspauschbeträge anzusetzen.
  • Für die Tage der Ein- und Ausschiffung ist das für den Hafenort geltende Tagegeld maßgebend.

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