Entscheidungsstichwort (Thema)

Gegenstandswert bei Streit um Wiederzulassung nach Verzicht auf die Zulassung

 

Orientierungssatz

Bei kassenärztlichen Zulassungsstreitigkeiten ist der Gegenstandswert nach billigem Ermessen zu bestimmen. Maßgebend für die Beurteilung ist dabei grundsätzlich das wirtschaftliche Interesse an der erstrebten Entscheidung und die damit verbundenen Auswirkungen.

Das wirtschaftliche Interesse bei Zulassungsstreitigkeiten richtet sich vor allem danach, welche Einnahmen der Arzt bei einer Zulassung zur Kassenpraxis voraussichtlich im Laufe von fünf bis zehn Jahren erzielen kann (vergleiche BSG 1977-11-14 6 BKa 7/76 = SozR 1930 § 8 Nr 2). Dabei müssen aber die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles berücksichtigt werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666313

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