Leitsatz (amtlich)

1. Zur Frage der Weitergeltung des RAM-Erl 1942-09-05 (sogenannter Halbierungserlaß) bei Vorliegen anstaltspflegebedürftiger Geistesschwäche.

2. Zu den Voraussetzungen und der Verjährung eines Erstattungsanspruchs nach RVO §§ 1531 ff iVm dem RAM-Erl 1942-09-05.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.01.1979; Aktenzeichen 3 RK 87/76)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652486

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