Leitsatz (amtlich)

1. Zum Begriff "Behinderter" iS von § 2 Abs 1 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (RehaAnO 1975) vom 31.7.1975 (ANBA 1975, 994).

2. Die Bundesanstalt für Arbeit handelt ermessensfehlerhaft, wenn sie die Gewährung eines Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Kraftfahrzeuges allein mit der Begründung ablehnt, das Einkommen des Behinderten überschreite die in der Tabelle zur RehaAnO 1975 festgelegte Einkommensgrenze, ohne zu prüfen, ob die besonderen Umstände des Einzelfalles ein Abweichen von der Einkommensgrenze erfordern.

3. Der in § 45 Abs 6 und 7 RehaAnO 1975 den Arbeitsämtern satzungsrechtlich eingeräumte und durch die "Tabelle über zumutbare Eigenbeteiligung und Einkommensgrenze" beschränkte Ermessensspielraum muß - zumindest über eine Härteklausel - so groß sein, daß die Verwaltung dem Eingliederungsgebot des § 56 Abs 1 S 1 AFG gerecht werden kann.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.10.1984; Aktenzeichen 7 RAr 4/84)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659273

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