Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld. objektive Verfügbarkeit bei Teilnahme an Bildungsmaßnahme
Leitsatz (amtlich)
Eine Arbeitslose ist auch dann verfügbar iS des § 103 Abs 1 S 1 AFG, wenn sie an einem selbstbeschafften Praxistraining für eine Bürotätigkeit teilnimmt, das zuständige Arbeitsamt über Ort und tägliche Dauer des Trainings im Nahbereich unterrichtet hat und fähig und willens ist, bei einem Vermittlungsangebot das Training abzubrechen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655099 |
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