Entscheidungsstichwort (Thema)
Förderung der beruflichen Bildung. Lehrgangsgebühren. Einvernehmen. Klagebefugnis
Orientierungssatz
Hinsichtlich der Herstellung eines Einvernehmens über die Höhe der Kosten zwischen Arbeitsamt und Maßnahmeträger steht dem Maßnahmeteilnehmer keine Klagebefugnis zur Seite (vgl LSG Celle vom 26.1.1995 - L 8 Ar 186/94 = NZS 1995, 229).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1657863 |
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