Entscheidungsstichwort (Thema)

Förderung der beruflichen Bildung. Lehrgangsgebühren. Einvernehmen. Klagebefugnis

 

Orientierungssatz

Hinsichtlich der Herstellung eines Einvernehmens über die Höhe der Kosten zwischen Arbeitsamt und Maßnahmeträger steht dem Maßnahmeteilnehmer keine Klagebefugnis zur Seite (vgl LSG Celle vom 26.1.1995 - L 8 Ar 186/94 = NZS 1995, 229).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 07.05.1998; Aktenzeichen B 11 AL 67/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657863

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