Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeld. Studium. Erwerbstätigkeit

 

Orientierungssatz

Anspruch auf Erziehungsgeld besteht auch wenn neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit von weniger als 19 Stunden pro Woche ausgeübt wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.05.1998; Aktenzeichen B 14 EG 2/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668724

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