Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuständiger Krankenversicherungsträger. Versicherungskonkurrenz. hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit. Landwirt. abhängige Beschäftigung

 

Orientierungssatz

1. Die Frage, ob eine Person, die sowohl selbständig als Landwirt erwerbstätig als auch abhängig beschäftigt ist, die selbständige Erwerbstätigkeit oder die abhängige Beschäftigung hauptberuflich ausübt, läßt sich nur im Wege der Abgrenzung beantworten. Dazu ist es erforderlich, die einzelnen Tätigkeiten zu gewichten und dann miteinander zu vergleichen.

2. Hauptberuflich ist eine selbständige Erwerbstätigkeit, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.04.1997; Aktenzeichen 10/4 RK 3/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667681

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