Entscheidungsstichwort (Thema)

Einnahmen von Auflassungsbevollmächtigten. Notariatsangestellter. Arbeitsentgelt. Beitragspflicht

 

Leitsatz (amtlich)

Einnahmen von Auflassungsbevollmächtigten, die in dem Notariat als Angestellte beschäftigt sind, gehören zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.02.1994; Aktenzeichen 12 RK 18/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666512

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