Entscheidungsstichwort (Thema)
Einnahmen von Auflassungsbevollmächtigten. Notariatsangestellter. Arbeitsentgelt. Beitragspflicht
Leitsatz (amtlich)
Einnahmen von Auflassungsbevollmächtigten, die in dem Notariat als Angestellte beschäftigt sind, gehören zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666512 |
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