Leitsatz (amtlich)

BKGG § 7 Abs 1 Nr 3 (Fassung: 1964-04-14) schließt den Bezug von Kindergeld auch dann aus, wenn den Arbeitsvertrag auf der Arbeitgeberseite gleichberechtigt sowohl eine Anstalt des öffentlichen Rechts als auch juristische Personen des Privatrechts geschlossen haben (Fortentwicklung von LSG Schleswig 1970-02-20 L 1 Kg 14/68).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649275

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