Leitsatz (amtlich)

Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer in jahrelanger Übung die betriebseigene Sägeeinrichtung zum Zerkleinern des für dessen Privathaushalt gebrauchten Deputatholzes zur Verfügung, so stellt ein Unfall, den der Arbeitnehmer dabei durch das Zerspringen des schadhaften Sägeblattes erleidet, einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall dar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1648931

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