Entscheidungsstichwort (Thema)

Umfang der Kostenerstattung. Zuzahlung. selbstbeschaffte Krankenbehandlung. vertragsloser Zustand

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Erstattungsbetrag gemäß § 13 Abs 2 SGB 5 ist um den Betrag der Zuzahlung gemäß § 32 Abs 2 SGB 5 zu kürzen, als hätte die Krankenkasse die erforderlichen Leistungen zur Verfügung gestellt.

2. Bei einem vertragslosen Zustand zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer ist die Zuzahlung nach den vom Versicherten tatsächlich aufgewendeten Kosten zu ermitteln.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.12.1993; Aktenzeichen 4 RK 5/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666855

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