Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenversicherungspflicht einer selbständig tätigen Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin

 

Orientierungssatz

Eine selbständige Ergotherapeutin, die keine Arbeitnehmer beschäftigt, ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn ihre Dienste überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung in Anspruch genommen werden (vgl BSG vom 22.2.1996 - 12 BK 35/95 = SozR 3-2600 § 2 Nr 1).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660107

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge