Entscheidungsstichwort (Thema)
Rentenversicherungspflicht einer selbständig tätigen Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin
Orientierungssatz
Eine selbständige Ergotherapeutin, die keine Arbeitnehmer beschäftigt, ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn ihre Dienste überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung in Anspruch genommen werden (vgl BSG vom 22.2.1996 - 12 BK 35/95 = SozR 3-2600 § 2 Nr 1).
Fundstellen
Dokument-Index HI1660107 |
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