Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertrags(zahn)arzt. Rücknahme. Honorarkürzungsbescheid. Anwendbarkeit des § 44 Abs 2 SGB 10

 

Orientierungssatz

Der Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10 auf das Vertrags(zahn)arztrechts, jedenfalls des Honorarabrechnungsverfahrens, steht nichts entgegen. § 44 Abs 2 SGB 10 wird auch nicht durch § 79 Abs 2 BVerfGG verdrängt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.03.1998; Aktenzeichen B 6 KA 16/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671002

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