Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertrags(zahn)arzt. Rücknahme. Honorarkürzungsbescheid. Anwendbarkeit des § 44 Abs 2 SGB 10
Orientierungssatz
Der Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10 auf das Vertrags(zahn)arztrechts, jedenfalls des Honorarabrechnungsverfahrens, steht nichts entgegen. § 44 Abs 2 SGB 10 wird auch nicht durch § 79 Abs 2 BVerfGG verdrängt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1671002 |
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