Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Sperrzeit. Zuzug zum Lebensgefährten. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Ein wichtiger Grund iS von § 119 Abs 1 S 1 Nr 1 AFG ist nicht darin zu sehen, daß ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis löst, um seinen Lebensmittelpunkt durch Zuzug bei dem nichtehelichen Lebenspartner zu begründen.

2. Nur der Zuzug zum Ehegatten steht unter dem Schutz des Art 6 GG (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl ua vom 29.11.1988 - 11/7 RAr 91/87 = SozR 4100 § 119 Nr 34).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657566

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