Entscheidungsstichwort (Thema)

Freiwillige Krankenversicherung. ausschließlicher Bezug von Erziehungsgeld neben beitragsfreien Einkünften. Nichtanwendung von § 240 Abs 4 SGB 5 (Mindestbeitrag)

 

Leitsatz (amtlich)

§ 224 S 2 SGB 5 schließt als abschließende Sonderregelung die Anwendbarkeit von § 240 Abs 4 SGB 5 aus. Eine Versicherte, die - neben beitragsrechtlich nicht zu berücksichtigendem Kinder- und Wohngeld - ausschließlich Erziehungsgeld bezieht, schuldet nicht den Mindestbeitrag gemäß § 240 Abs 4 SGB 5.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.11.1992; Aktenzeichen 12 RK 44/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666263

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