Verfahrensgang
LG Lübeck (Aktenzeichen 16 O 4/17) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. August 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger, eine als Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in die Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG aufgenommene Verbraucherschutzorganisation, verlangt von der beklagten Sparkasse die Unterlassung der Berechnung eines Grundpreises von mindestens 7,95 EUR für ein Basiskonto, wenn dieses vom Kontoinhaber als Onlinekonto geführt wird, sofern dieser Grundpreis höher ist als für ein vergleichbares Onlinekonto des Kontomodelltyps H1 Giro Online der Beklagten, das diese zu einem Grundpreis von 2,95 EUR anbietet.
Die Beklagte betreibt als Anstalt des öffentlichen Rechts das Bankgeschäft. Sie unterhält im Internet einen Telemediendienst mit der Adresse https:www.sparkasse- H1.de und ein Filialnetz in den Kreisen Ostholstein und Stormarn und im Hamburger Raum. Grundlage des Verfahrens ist ein Preisaushang (Stand: 1. Januar 2017), den sie auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatte. Darin bot sie für Girokonten folgende Kontomodelle an:
1. "H1 Giro Online" zum Grundpreis von 2,95 EUR (wobei sich der Grundpreis beim sog. "H1 HeimVorteil", einem Treuebonus, auf 0,00 EUR reduziert)
Bei diesem Modell sind Bareinzahlungen/sonstige Barauszahlungen, Online-Überweisungen, Dauerauftragsausführungen, soweit sie per Online-Banking ausgeführt werden, sowie Gutschriften/Lastschriften und online-Zahlungen mit paydirekt bereits vom Grundpreis umfasst. Im Übrigen sieht das Preisverzeichnis u. a. folgende Postenpreise vor:
Barauszahlungen vom eigenen Konto am ServicePoint unter Einbeziehung eines Mitarbeiters (je Auszahlung bis einschl. 2.000 EUR), wenn die entsprechende Auszahlung in der gleichen Filiale zum gleichen Zeitpunkt an einem Geldautomaten möglich wäre 2,50 EUR
SB-Überweisungen (Service-Terminal) 1,00 EUR
Beleghafte Überweisungen 2,50 EUR
Telefonische Überweisungen 2,50 EUR
Scheckeinreichungen 2,50 EUR
Daueraufträge (Einr., Änd., Auss. am Service-Terminal) 1,00 EUR
Daueraufträge (Einr., Änd., Auss. in Filiale oder telefonisch) 2,50 EUR.
In der Fußnote 2 der Preisübersicht heißt es zu diesem Konto:
"Voraussetzung: Online Banking-Vereinbarung. Regelmäßige Eingänge. Auszüge nur über ein elektr. Postfach bzw. Versand, nur 1 Konto je Kunde."
2. "H1 Giro Plus" zum Grundpreis von 4,95 EUR (beim "H1 HeimVorteil" zum Grundpreis von 4,45 EUR)
Bei diesem Kontomodell sind - wie beim Modell "H1 Giro Online" - alle Bareinzahlungen/sonstige Barauszahlungen, Online-Überweisungen, Dauerauftragsausführungen, soweit sie per Online-Banking ausgeführt werden, sowie Gutschriften/Lastschriften und die online-Zahlung mit paydirekt bereits vom Grundpreis umfasst. Zusätzlich sind aber auch SB-Überweisungen am Service-Terminal und die Einreichung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen am Service-Terminal inklusive. Alle weiteren Postenpreise sind identisch mit dem Modell H1 Giro Online.
3. "H1 Giro Komfort" zum Grundpreis von 8,95 EUR (beim "H1 HeimVorteil" zum Grundpreis von 7,95 EUR)
Bei diesem Kontomodell sind sämtliche vorstehenden Leistungen vom Grundpreis umfasst (All-inclusive-Konto).
Zu den Voraussetzungen, unter denen sich der Grundpreis aufgrund des Treuebonus "H1 HeimVorteil" reduziert, heißt es in der Fußnote 3 des Preisverzeichnisses:
"HeimVorteil: Reduzierter Grundpreis durch Nutzung ausgewählter Produkte der Sparkasse H1 aus drei der vier Finanzkonzept Bedarfsfelder"
Dabei handelt es sich um die Finanzbedarfsfelder: "Service und Liquidität", "Absicherung der Lebensrisiken", "Altersvorsorge und Immobilien" und "Vermögen bilden/optimieren". Wegen der Produkte, die die Beklagte in diesen Finanzkonzept-Bedarfsfeldern anbietet, wird auf die Anlage B 4 in der Akte Bezug genommen.
4. "H1 Giro Online Jugendmarkt", für das kein Grundpreis anfällt und alle Leistungen, die beim Kontomodell "H1 Giro Online" vom Grundpreis umfasst sind, kostenlos sind. Im Übrigen gelten die identischen Postenpreise wie bei "H1 Giro Online". Dieses Konto wird nach einer Fußnote nur für Schüler ab 18 Jahren, Azubis, Studenten usw. längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres angeboten.
5. "Konto Zukunft", das nur für Kinder und Schüler längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt und bei dem alle vorstehend aufgeführten Leistungen kostenlos sind.
Neben diesen drei Standard-Giromodellen und den beiden Giromodellen für Schüler, Azubis und Studenten bot die Beklagte auf ihrer Internetseite zunächst nur ein sog. Basiskonto (Zahlungskonto für Verbraucher mit grundlegenden Funktionen gemäß § 30 Zahlungskontengesetz) an, nämlich das "H1 Basiskonto" zum Grundpreis von 8,95 EUR, der sich mit dem Treueb...