Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflichtangaben nach Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB zur Fälligkeit der Darlehensraten
Leitsatz (amtlich)
Zur Pflichtangabe nach Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB zur Fälligkeit der Teilzahlungen bei Fälligkeit der Erstrate 30 Tage nach Auszahlung des Darlehens und Fälligkeit der Folgeraten am gleichen Tag jedes Folgemonats.
Normenkette
EGBGB Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 7, § 6 Abs. 1 Nr. 1
Tenor
1) Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Oktober 2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird zurückgewiesen.
2) Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3) Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I. Der damals wie heute in A. wohnhafte Kläger stellte unter dem 21. August 2017 über das A. Autohaus GmbH bei der Beklagten einen Darlehensantrag (Anlage K 2, Anlagenband Kläger; Anlagen B 7, Anlagenband Beklagte) zur Finanzierung eines Pkw Passat Variant Comfortline 1.4 TSI, den er bei einer Anzahlung von EUR 13.000,00 zum Kaufpreis von EUR 34.620,00 erworben hatte. Ausweislich des Darlehensantrages schloss der Kläger ferner die Versicherung KSB für AU und Tod zum Preis von EUR 996,40 ab.
Nach den Angaben im "Finanzierungsplan" auf Seite 1 des Darlehensantrages belief sich der Nettodarlehensbetrag auf EUR 22.616,40, der Sollzins betrug 1,97 %, der effektive Jahreszins belief sich bei einer Laufzeit von 48 Monaten auf 1,99 %. Die Darlehenssumme von EUR 24.088,16 war nach den Angaben bei "Rückzahlung - Annuitätendarlehen" in 48 Raten von jeweils EUR 201,37 und einer Schlussrate von EUR 14.422,40 zurückzuführen. Zur Fälligkeit heißt es dort:
"Die erste Rate über EUR 201,37 ist 30 Tage nach Auszahlung des Darlehens fällig.
47 Folgeraten über je EUR 201,37 sind fällig am gleichen Tag jeden Folgemonats.
1 Schlussrate über EUR 14.442,40 ist fällig mit der letzten regulären Rate.
Laufzeit: 48 Monate.
Der Darlehensnehmer wird unmittelbar nach erfolgter Auszahlung mit gesondertem Schreiben über den Auszahlungszeitpunkt informiert."
Ferner heißt es im Darlehensantrag nach "Hinweis":
"Für den Vertrag gelten weiter die aufgeführten Darlehensbedingungen. Auch die ausgehändigten Merkblätter sowie die Versicherungsbedingungen des KSB/KSB Plus sind zu beachten".
Der ersten Seite des Darlehensantrages folgen auf den weiteren Seiten Ausführungen zu "Sicherheiten", den Auszahlungsbedingungen und die Darlehensbedingungen (Ziffer 1 - 14).
Auf Seite 2 des Darlehensantrages heißt es unter Auszahlungsbedingungen:
"Das Darlehen wird ausgezahlt, wenn die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsunterlagen (Darlehensantrag, Empfangsbestätigung der Darlehensannahme, Identitätsfeststellung nach dem Geldwäschegesetz, Selbstauskunft, SEPA-Lastschriftmandat, aktuelle Nachweise für das angegebene Einkommen sowie das verbriefte Rückgaberecht beim AutoCredit und, sofern ein abweichender Fahrzeughalter gewünscht ist, ein Zulassungsrevers) bei der Bank eingegangen sind. Ferner müssen die vorgesehenen Sicherheiten bestellt worden sein, die darauf bezogenen vollständig ausgefüllten unterschriebenen Unterlagen sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II für das finanzierte Fahrzeug bei der Bank eingegangen sein."
In den Darlehensbedingungen heißt es u.a.:
"2. Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung:
a) Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Soweit der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten vorzeitig erfüllt oder die Restschuld vor der vereinbarten Zeit durch Kündigung fällig wird, vermindern sich die Gesamtkosten (§ 6 Abs. 3 der Preisangabenverordnung) um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei gestaffelte Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit oder Erfüllung entfallen. Sofern der vorzeitige Rückzahlungsbetrag größer oder gleich der Summe von 2 ursprünglich vereinbarten Raten ist, wird dieser - unter Verminderung der Gesamtkosten - an das Laufzeitende gebucht, sofern der Bank vorab keine anderweitige Tilgungsbestimmung mitgeteilt wird.
b) Eine Rückvergütung erfolgt nur, sofern die Rückzinsen höher als 5,- EUR sind.
c) Für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden kann die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Den Schaden wird die Bank nach den vom Bundesgerichtshof vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen (Aktiv-Passiv-Methode) berechnen, die insbesondere
- ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau,
- die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,
- den der Bank entgangenen Gewinn,
- den mit der vorzeitigen...