Rz. 115
Macht der Auftraggeber einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch auf Ersatz seiner Anwaltskosten geltend, so kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, ihm oder dem Anspruchsteller sei noch keine ordnungsgemäße Kostenrechnung nach § 10 erteilt worden.[108]
Rz. 116
So kann auch eine Dienststelle, die zur Erstattung bzw. Freistellung von Rechtsanwaltskosten des Personalrats verpflichtet ist, nicht verlangen, dass dem Personalrat gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 eine an ihn als Auftraggeber adressierte Berechnung mitgeteilt worden ist.[109] Gleiches gilt für die Erstattung der Kosten eines Betriebsrats durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG.[110]
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