Rz. 168

Ein Anwalt, der eine weitere Beschwerde einlegt, hat sorgfältig auf diese Unterscheidungen zu achten und seinen Schriftsatz insbesondere genau daraufhin durchsehen, ob und inwieweit er sich lediglich gegen tatsächliche Feststellungen des Beschwerdegerichts wendet. Jede Rüge ist auf die Verletzung einer konkreten Rechtsnorm zurückzuführen. Nur so ist die Erfolgsaussicht einer weiteren Beschwerde berechenbar.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?