Rz. 93
An das OLG (…)
über das Amts-/Landgericht (…)
In der Strafsache (…)
./.
Az: (…)
beantrage ich,
mir gemäß § 51 RVG eine Pauschvergütung in Höhe von (…) EUR zu bewilligen.
Begründung:
Durch Beschl. v. (…) bin ich vom (…)gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden. Vor der Bestellung war ich nicht/bereits ab dem (…) tätig.
Die Pflichtverteidigervergütung beläuft sich auf (…) EUR. Ich nehme insoweit Bezug auf meinen Festsetzungsantrag/die gerichtliche Festsetzung vom (…). Die Pflichtverteidigergebühren in Höhe von (…) EUR reichen nicht aus, um meine Tätigkeit in dieser Sache ausreichend zu vergüten. Es liegt eine besonders umfangreiche und schwierige Strafsache i.S.d. § 51 RVG vor.
(Es folgen Ausführungen zum Umfang und zur Schwierigkeit der Strafsache. Sämtliche Merkmale sollten erwähnt werden. Besonderes Augenmerk sollte auf solche Aspekte gelegt werden, die für das Gericht aus den Strafakten selbst nicht zu entnehmen sind.)
Nach alledem halte ich eine Pauschvergütung in Höhe von (…) EUR für das erstinstanzliche Verfahren und in Höhe von (…) EUR für das Berufungsverfahren für angemessen.
Vor der Stellungnahme des Vertreters der Staatskasse bitte ich, mir von der Entscheidung des Gerichts eine Abschrift zukommen zu lassen sowie mir Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(Rechtsanwalt)