Rz. 6

Zur Entstehung der Erledigungsgebühr ist die Erfüllung aller Tatbestandsvoraussetzungen notwendig. Dieser lapidare Hinweis ist deshalb angebracht, weil in Rechtsprechung und Literatur insbesondere bei der Frage, warum keine Erledigungsgebühr angefallen ist, nicht immer ausreichend zwischen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen differenziert wird. Die Frage des berechtigten Ansatzes einer Erledigungsgebühr ist im konkreten Fall jedoch besser abschätzbar, wenn man die publizierten Entscheidungen daraufhin überprüft, welches Tatbestandsmerkmal im konkret entschiedenen Fall ausschlaggebend war.

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