Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG
2301

Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art:

Die Gebühr 2300 beträgt……

Es handelt sich um ein Schreiben einfacher Art, wenn dieses weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält.
0,3

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