Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
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2301 | Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art: Die Gebühr 2300 beträgt…… Es handelt sich um ein Schreiben einfacher Art, wenn dieses weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält. |
0,3 |
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